Grundstücksteilungen nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Bei Grundstücksteilungen nach Wohnungseigentumsgesetz gibt einzig der Lageplan zur Teilungserklärung darstellend Auskunft über die Lage der Sondernutzungsrechte und gemeinschaftlichen Flächen.

Wir fertigen für unsere Kunden sowohl in Bestandsanlagen als auch bei Neubauvorhaben qualifizierte, d. h. auf der Grundlage des Katasternachweises basierende, Teilungspläne.

Bei den unten dargestellten Planausschnitten handelt sich bei den Bildern 1 und 2 um Teilungspläne in Bestandsanlagen. Bild 3 zeigt den Teilungsplan eines Neubauvorhabens.



                  

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