ÖbVI

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) sind vom Land beliehene Personen und stehen für eine unabhängige, qualifizierte Dienstleistung.

Der ÖbVI ist ein Organ des öffentlichen Vermessungswesens. Er ist auf Grund des Vermessungsgesetzes und der Berufsordnung dazu berufen,

  1. an bestimmten Aufgaben der Landesvermessung mitzuwirken,
  2. neben der Vermessungs- und Katasterverwaltung Katastervermessungen auszuführen,
  3. Tatbestände, die durch vermessungstechnische Ermittlungen an Grund und Boden festgestellt werden, mit öffentlichem Glauben zu beurkunden.

Daneben ist der ÖbVI selbstverständlich auch im gesamten Bereich der Ingenieurvermessung, der Geoinformation sowie der Grundstücksbewertung tätig.

Weitere Informationen rund um das Berufsfeld des ÖbVI finden Sie unter www.bdvi.de

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